Bei Fragen zu unseren ATEX-Produkten kontaktieren Sie uns bitte:

Kontakt aufnehmen:

Tel.: +49 7541 60404-0

E-Mail:

Kontaktformular

ATEX

ATEX ZONEN

SCHILLING ATEX Produkte

ATEX RICHTLINIEN

ATEX zertifiziert:

SCHILLING Portalkrane und andere Hebeprodukte sind auch für Umgebungen der ATEX Zone-1 zertifiziert. Überall da, wo brennbare Substanzen, wie zum Beispiel Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube in zündfähiger Konzentration vorliegen, herrscht Explosionsgefahr. Wenn man von Explosionsschutz spricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Begriff ATEX mit aufgeführt. ATEX steht für ATmosphères EXplosibles. Diesen Explosionsschutz regelt die ATEX-Richtlinie, die sich aufteilt in die ATEX-Produktrichtlinie 2016/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1992/92/EG.

Aufgrund der steigenden Anfrage können beide Varianten unserer Aluminium Portalkrane, also der stationäre Portalkran und der fahrbare Portalkran unter Last, mit einem Zertifikat gemäß der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU für Umgebungen der Zone 1, geliefert werden. Individuell können wir auch Ihre Hebe-Sonderlösung nach ATEX-Produktrichtlinie 2016/34/EU zusammenstellen. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte direkt (Kontaktdaten finden Sie hier rechts neben dem ATEX-Zeichen).