Vier neue Piktogramme dienen als einheitliche Übersicht bei allen SCHILLING-Hebeprodukten. Hier die kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Piktogrammen:
Alle Produkte, die mit der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet sind, entsprechen den EU weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen der CE-Kennzeichnung verantwortlich.
Die UKCA-Kennzeichnung stellt die britische Variante der CE-Kennzeichnung dar. Sie macht deutlich, dass ein auf den britischen Markt gebrachtes Produkt, die Konformitätsanforderung dieses Marktes erfüllt. Unsere SCHILLING Produkte entsprechen sowohl der CE-Kennzeichnung als auch der UKCA-Kennzeichnung.
Die ATEX-Richtlinie regelt den Explosionsschutz und dient dem Schutz von Menschen vor Explosionsgefahren. Überall da, wo brennbare Substanzen, wie zum Beispiel Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube in zündfähiger Konzentration vorliegen, herrscht Explosionsgefahr. SCHILLING Portalkrane und andere Hebeprodukte sind auch für Umgebungen der ATEX-Zone 1 zertifiziert. Die ATEX-Zone 1 stellt einen Bereich dar, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.
Unsere Schilling Kran- und Hebetechnik Produkte sind für das Heben von Lasten zertifiziert. Schwere Lasten sicher heben, hier haben sich unsere Entwicklungsingenieure in den letzten 20 Jahren eine große Fachkompetenz erarbeitet.
Bei Fragen rund um die Kran- und Hebetechnik können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.