Sichern von Personen nach EN795:2012
Die durchdachten Systeme der SCHILLING-Alu-Portalkrane lassen sich auch für alternative Einsatzzwecke nutzen. Neben dem traditionellen Heben von Lasten ist nun auch die Sicherung von Personen zertifiziert und damit zulässig.
Der SCHILLING-Alu-Portalkran wurde in Verbindung mit der Laufkatze als Anschlageinrichtung baumustergeprüft. Dabei kann sich die zu sichernde Person mit einer „Persönlichen Schutzausrüstung“ ihrer Wahl direkt an der Laufkatze sichern. Ein etwaiger Retter kann sich dann ebenfalls an derselben Laufkatze sichern. Es kann sich maximal ein Benutzer pro Laufkatze mit seiner mitgeführten „Persönlichen Schutzausrüstung“ gegen Absturz sichern. Die Laufkatze selbst wird durch das Betätigen des roten Gurtbandes fixiert.
Generell zeichnen sich unsere Alu-Portalkransysteme durch ihre hohe Flexibilität und leichte Handhabung aus. Die höhen- und längenverstellbare, freistehende Konstruktion kann mühelos mit wenigen Handgriffen auf- und abgebaut werden. Es sind keinerlei bauliche Veränderungen (z.B. Dübelbefestigungen o.ä.) notwendig.


Sicherung von Personen gegen Absturz
- Je nach Tragfähigkeit des Portalkrans können bis zu 5 Laufkatzen eingesetzt werden, so dass sich bis zu 5 Personen gleichzeitig sichern können.
- An der Laufkatze, welche zur Personensicherung genutzt wird, darf parallel keine Last aufgenommen werden.
- Wird eine Laufkatze zur Lastaufnahme genutzt, darf parallel eine weitere Laufkatze zur Personensicherung eingesetzt werden. Dabei reduziert sich die Nennlast des Krans um 600 kg.
- Werden mehrere Laufkatzen zur Personensicherung eingesetzt, reduziert sich die Nennlast für jede weitere zu sichernde Person um weitere 100 kg.
